
Baustellenkoordination BauKG
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.
Seit das Bauarbeitenkoordinationsgesetz in Kraft ist, beschäftigen wir uns mit der Planung und Umsetzung von Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen auf Baustellen. Unsere praktischen Erfahrungen zeigen, dass die konstante Einsetzung der Planungs- und Bauarbeitenkoordinatoren dauerhafte Erfolge erzielt hat. Die Anzahl der Unfälle auf Baustellen mit Ausfall von Arbeitsstunden konnte seit In-Kraft-Treten des Gesetzes beträchtlich verringert werden.
Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus bieten wir Ihnen an:
Koordinieren der Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen auch für Passanten und Bewohner währender der Bauzeit
Dokumentationen der Bauabläufe
Zugangs- und Eingangsüberwachung
Zivilrechtliche Haftungsübernahme im Sinne des Bauherrn für die Einhaltung der koordinierten Sicherungsmaßnahmen
Unterweisung von Arbeitnehmern baustellenspezifisch und im Rahmen der Unterweisungspflicht im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes
Umweltschutz auf Baustellen